Objektiv. Neutral. Weisungsfrei.

Immobilienbewertung Kolba

  • DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1

  • Kurzfristige Vor-Ort-Termine

  • Landkreise Ebersberg & Erding, München & Umland

  • Persönliche und individuelle Beratung

Siegel: DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1

Objektiv. Neutral. Weisungsfrei.

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Wertermittlung Ihrer Immobilie

Als DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1 erstelle ich für Sie eine profunde Wertermittlung Ihrer Immobilie.

Abhängig von Ihrem Bedarf können das sein

Lokale Expertise

Nach rund 15 Jahren Tätigkeit in der Region und langem Berufsleben in München kenne ich mich im lokalen Immobilienmarkt bestens aus.

  • Landkreis Ebersberg
  • Landkreis Erding
  • München

Kernkompetenz Wohnimmobilien

  • Eigentumswohnungen
  • Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser
  • Bebaute und unbebaute Grundstücke
Astrid Kolba-Rudert

Astrid Kolba-Rudert

  • DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1

  • Qualifizierte Bewertung von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern ohne Rechte und Belastungen sowie grundstücksgleiche Rechte, ohne Beurteilung von Bauschäden

  • Diplom-Betriebswirtin (FH)

  • 15 Jahre Erfahrung auf dem Immobilienmarkt in den Landkreisen Ebersberg und Erding sowie Stadt und Umland München

  • Umfassendes und fundiertes Expertenwissen durch regelmäßige Weiterbildungen

  • Selbständig mit eigenem Immobilienmakler-Büro in Zorneding seit 2018

Die Gründe für die professionelle Bewertung einer Immobilie können vielfältig sein.

Wenn sich die Lebensumstände ändern oder wenn sich eine Veränderung abzeichnet, ist es sinnvoll, sich schnell einen Überblick über die vorhandenen persönlichen Werte zu verschaffen.

Der anstehende Verkauf einer Immobilie ist der häufigste Grund, den Wert zu ermitteln, der sich aktuell am Markt bestenfalls erzielen lässt.

Dem Eigentümer geht es dabei um den zu erzielenden Marktpreis. Dafür ist ein ausführliches gerichtsfähiges Gutachten in der Regel nicht notwendig.

Da jede Immobilie anders ist, ist eine Wertermittlung für den Laien schwierig. Ein Immobilienprofi mit regionaler Marktkenntnis und dem richtigen Handwerkszeug dagegen hilft Ihnen, schnell und präzise den aktuellen durchsetzbaren Marktwert zu ermitteln.

Gerne erstelle ich für Sie eine fundierte Marktwerteinschätzung.

Sie möchten eine Immobilie kaufen und sind sich nicht sicher, ob der geforderte Preis gerechtfertigt ist?

Für ein Objekt neueren Baujahres ist in der Regel die qualifizierte Marktwerteinschätzung ausreichend.

Bei einem komplizierteren Sachverhalt empfehle ich ein aussagefähiges Kurzgutachten.

Abhängig davon, ob Sie alleinig eine Immobilie erben, eine Eigentümergemeinschaft zerstritten ist oder ob Sie sich auf eine professionelle Marktwerteinschätzung einvernehmlich einigen kann, erstelle ich nach Bedarf eine überschlägige Schätzung des Immobilienwertes, der sich am Markt aktuell erzielen lässt, oder ein ausführliches Gutachten nach § 194 BauGB, das vor Behörden bis hin zu Gerichten Bestand hat. Für das Finanzamt benötigt der Erbe oder Beschenkte den Verkehrswert durch einen zertifizierten Sachverständigen, um seine Steuerlast korrekt darzustellen.

Ob nur für den eigenen Überblick, zur Vorsorge oder bei einer geplanten Änderung der Lebenssituation, es ist gut zu wissen, wie groß das eigene Vermögen ist. Dafür ist in der Regel eine professionelle Marktwerteinschätzung ausreichend.

Bei einer Scheidung muss i.d.R. der Zugewinn nach § 1373 BGB ermittelt werden. Eine objektive und unabhängige Bewertung durch einen Profi ist hier ratsam, um schon im Vorfeld die finanziellen Konsequenzen besser abschätzen zu können.

Sinnvoll und kostensparend ist es immer, wenn die Ehegatten gemeinsam einen Experten beauftragen. Trennen sich die Ehepartner gütlich, ist eine Marktwerteinschätzung durch den Sachverständigen ausreichend. Legen die beteiligten Parteien Wert auf eine ausführliche Darstellung der Wertermittlung, ist ein Kurzgutachten angeraten. Wird die Scheidung aber zu einem gerichtlichen Streitfall, ist ein großes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB notwendig, da vom Gericht nur dieses akzeptiert wird.

Die Finanzämter bewerten Immobilien nach dem Bewertungsgesetz (BewG) mit einem vereinfachten Massenbewertungsverfahren. Dabei werden vergleichbare Immobilien in Gruppen zusammengefasst und mehr oder weniger einheitlich bewertet. Die fehlende Kenntnis des Objekts und der Lage führen oft zu einem falschen Ergebnis. Der Steuerpflichtige hat das Recht, durch ein Sachverständigengutachten einen niedrigeren Immobilienwert nachzuweisen und dadurch seine Steuerlast zu minimieren.

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