Lokale Expertise
Nach rund 15 Jahren Tätigkeit in der Region und langem Berufsleben in München kenne ich mich im lokalen Immobilienmarkt bestens aus.
Kernkompetenz Wohnimmobilien
Die Gründe für die professionelle Bewertung einer Immobilie können vielfältig sein.
Wenn sich die Lebensumstände ändern oder wenn sich eine Veränderung abzeichnet, ist es sinnvoll, sich schnell einen Überblick über die vorhandenen persönlichen Werte zu verschaffen.
Der anstehende Verkauf einer Immobilie ist der häufigste Grund, den Wert zu ermitteln, der sich aktuell am Markt bestenfalls erzielen lässt.
Dem Eigentümer geht es dabei um den zu erzielenden Marktpreis. Dafür ist ein ausführliches gerichtsfähiges Gutachten in der Regel nicht notwendig.
Da jede Immobilie anders ist, ist eine Wertermittlung für den Laien schwierig. Ein Immobilienprofi mit regionaler Marktkenntnis und dem richtigen Handwerkszeug dagegen hilft Ihnen, schnell und präzise den aktuellen durchsetzbaren Marktwert zu ermitteln.
Gerne erstelle ich für Sie eine fundierte Marktwerteinschätzung.
Sie möchten eine Immobilie kaufen und sind sich nicht sicher, ob der geforderte Preis gerechtfertigt ist?
Für ein Objekt neueren Baujahres ist in der Regel die qualifizierte Marktwerteinschätzung ausreichend.
Bei einem komplizierteren Sachverhalt empfehle ich ein aussagefähiges Kurzgutachten.
Ob nur für den eigenen Überblick, zur Vorsorge oder bei einer geplanten Änderung der Lebenssituation, es ist gut zu wissen, wie groß das eigene Vermögen ist. Dafür ist in der Regel eine professionelle Marktwerteinschätzung ausreichend.
Sinnvoll und kostensparend ist es immer, wenn die Ehegatten gemeinsam einen Experten beauftragen. Trennen sich die Ehepartner gütlich, ist eine Marktwerteinschätzung durch den Sachverständigen ausreichend. Legen die beteiligten Parteien Wert auf eine ausführliche Darstellung der Wertermittlung, ist ein Kurzgutachten angeraten. Wird die Scheidung aber zu einem gerichtlichen Streitfall, ist ein großes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB notwendig, da vom Gericht nur dieses akzeptiert wird.
Die Finanzämter bewerten Immobilien nach dem Bewertungsgesetz (BewG) mit einem vereinfachten Massenbewertungsverfahren. Dabei werden vergleichbare Immobilien in Gruppen zusammengefasst und mehr oder weniger einheitlich bewertet. Die fehlende Kenntnis des Objekts und der Lage führen oft zu einem falschen Ergebnis. Der Steuerpflichtige hat das Recht, durch ein Sachverständigengutachten einen niedrigeren Immobilienwert nachzuweisen und dadurch seine Steuerlast zu minimieren.